Wohnen ist ein Menschenrecht!
Wie kommen wir gerade jetzt auf dieses Thema?
Der Herbst ist da und pünktlich zum Oktober 2022 und bis 0 Grad nächtlicher Außentemperatur hören und sehen wir Berichte, wie in Berlin wieder die ersten Zelte für Geflüchtete aufgestellt werden.
Wir stellen uns die Frage, warum das sein muss?
Die Wohnungsnot in Deutschland war schon vor dem Krieg in der Ukraine bekannt, ebenso, dass es nicht genug Notunterkünfte gibt, nicht einmal für die Obdachlosen in den deutschen Städten, was hat man sich gedacht wo man Menschen aus Kriegsgebieten unterbringen will?
Es gab zu keinem Zeitpunkt Zweifel daran, dass die Ukrainer*innen nicht im Herbst zurück in ihre Heimat können und es wahrscheinlich sogar noch mehr kommen werden, man hätte vorsorgen müssen, in vielerlei Hinsicht.
Schon wieder gibt es sehenden Auges massive Versäumnisse in der langfristigen Planung und die Verantwortlichen tun, als wäre Weihnachten immer ganz plötzlich.
Fakt ist jedoch, dass das Menschenrecht auf Wohnen in Artikel 11 im internationalen Pakt verankert ist, welchen Deutschland als Staat unterschrieben und sich verpflichtet hat, dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschenrechte eingehalten werden.
Das gilt auch für Geflüchtete, die nach Deutschland kommen und beinhaltet sicher nicht,
dass diese vor allem im Winter in Zelten untergebracht werden.
Vertragsstaaten müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rechte fortschreitend für alle zu verwirklichen.
Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht,
zwar gibt es im deutschen Grundgesetz kein Recht auf Wohnen, aber bereits am 15.April 2020 legte die Partei „Die Linke“ einen Gesetzentwurf (19/16479) im Bundestag vor, nach dem der Artikel 14a geschaffen werden sollte. Danach wäre das Recht auf einen angemessenen, bezahlbaren Wohnraum einklagbar.
Weiter würde es dem Staat ermöglichen, durch Maßnahmen und Instrumente das Wohnungsproblem zu lösen und Verdrängung Einhalt gebieten.
Zwangsräumungen sollen in Absatz 2 eingeschränkt werden.
Die Frage stellt sich, wann dieses Gesetz endlich auch im Deutschen Grundgesetz verankert wird?
Andererseits wäre es vielleicht überflüssig, würde man sich auch von deutscher Seite an
die Menschenrechte halten, die im internationalen Pakt (UN-Pakt), für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, in Artikel 11 verankert sind.
Er trat am 03.09.1973 völkerrechtlich in Kraft.
Geschaffen wurden die Völkermenschenrechte der Vereinten Nationen bereits 1948.
Zitat:
Der Sozialpakt verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben.Artikel 2 (1) des Sozialpakts legt eine progressive Umsetzung dieser Rechte fest:
Vertragsstaaten müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rechte fortschreitend für alle zu verwirklichen.
(Quelle: Bundestag Archiv ; Institut für Menschenrechte )
Hier ist nachzulesen, was Deutschland umgesetzt hat
Zu den Themen:
Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen hatte der Ausschuss einen „dringlichen“ Zwischenbericht innerhalb von 24 Monaten angefordert.
Der Bericht (als PDF) wurde im Oktober 2020 eingereicht.
Hier gibt es weitere Berichte zur Umsetzung des Sozialpakts in Deutschland
Den nächsten Bericht muss Deutschland in 2023 vorlegen und es bleibt zu hoffen,
dass dann dort Ergebnisse zu lesen sind.