Grundgesetz – Artikel 17 kurz & knapp
Liebe Grundgesetz Freund*innen,
zu unserer und hoffentlich auch Eurer Freude, startet heute schon wieder eine neue Podcast Folge von “Grundgesetz kurz & knapp”. Diesmal war es nicht so schwer für unser Podcast Team, die richtigen Worte zu finden, denn wer kennt sich nicht aus mit “Gemecker”…?
Denn es geht um:
Artikel 17
Petitionsrecht
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 17 ist also theoretisch und praktisch die Beschreibung, wie man den großen “Kummerkasten” der Bundesrepublik Deutschland benutzt.
Hört es Euch einfach an und vielleicht habt ihr ja auch etwas zu meckern und wisst dann wenigstens, wie es geht.
Wir hören, lesen uns in 14 Tagen wieder, bis dahin, take care und manchmal hilft auch Durchatmen.
Bis dahin viele solidarische Grüße
Euer GGUltras Team
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