Artikel 20a
Im Laufe der Zeit kamen zum Grundgerüst des Grundgesetzes weitere wichtige Artikel und Ergänzungen hinzu. Passend zur aktuellen Situation, in der um einen Umgang mit der heraufziehenden Klimakrise gerungen wird, wollen wir darum den
Grundgesetz Artikel 20a
wertungsfrei unter die Lupe nehmen. In den sozialen Medien wird dieser Artikel immer wieder herangezogen, um der Bundesregierung Versagen in Bezug auf Klimawandel, Klimaziele, sowie Umwelt- und Tierschutz vorzuwerfen.
Kommen wir zunächst zur Entstehung dieses wichtigen und besonderen Artikels zum
Schutz für natürliche Lebensgrundlagen und Tiere:
Bei der Entstehung des Grundgesetzes standen Umwelt- und Tierschutz offenbar noch nicht so weit oben auf der politischen Agenda. 45 Jahre sollte es dauern, bis der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen verfassungsrechtlich verankert wurde.
Erst heftige Diskussionen zwischen Politik und Wissenschaft führten vor zwei Jahrzehnten dazu, dass am 27.Oktober 1994 der Umweltschutz im Artikel 20a als Ziel des Staates in die Verfassung aufgenommen wurde. Der Tierschutz folgte nach jahrelanger gesellschaftlicher und politischer Debatte dann 8 Jahre später, am 01.August 2002.
Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet seitdem:
Wie kam es zu diesem Grundrecht auf Umweltschutz?
Durch die voranschreitende Entwicklung von Technik und Industrie in den 70er Jahren traten auch Umweltprobleme zutage, deren Auswirkungen in der Bevölkerung deutlich spürbar waren. Das trieb die Entwicklung eines Bewusstseins für Umweltschutz voran.
Bis dahin enthielt das Grundgesetz jedoch keine oder kaum umweltbezogene Inhalte.
In der Politik war es 1971 zunächst die SPD, die ein Grundrecht auf Umweltschutz in ihr politisches Programm aufnahm. Aber ernst- und dauerhaft waren es dann „Die Grünen“, die entschlossen für dieses Grundrecht eintraten. Schon in den 80er Jahren verkündeten sie ihr Ziel, Verbände und Umweltinitiativen in die Position zu bringen, bei Umweltverschmutzung gegen die Verursacher klagen zu können.
Durchgesetzt haben sich „Die Grünen“ damit erst einmal nicht und die Einführung des geforderten Grundrechts auf Umweltschutz wurde im
Dezember 1983 von einer Sachverständigenkommission des Innenministeriums abgelehnt.
Vorgeschlagen wurde stattdessen die Einführung des „Staatsziel Umweltschutz“.
Staatsziele gelten als Richtlinie des staatlichen Handelns und sind daher nicht wie Grundrechte einklagbar. (Erklärung siehe auch Zitat und Links)
Der Vorschlag traf nicht sofort auf volle Zustimmung. Die CDU/CSU Fraktion lehnte 1986 die Verankerung komplett ab, während die SPD zustimmte.
Nach der Wiedervereinigung beschäftigte sich eine Verfassungskommission mit dem Thema, die aber auch noch gut zwei Jahre Beratung brauchte, bis es 1993 zu einer Kompromiss-Formulierung kam, die von Bundestag und Bundesrat angenommen wurde.
Erst jetzt war der Weg für die Gesetzesänderung und die Aufnahme von Artikel 20a in die Verfassung frei.
Der Tierschutz wurde damals allerdings noch nicht als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen und „Bündnis 90/ Die Grünen“ scheiterte auch 1997 mit einem weiteren Anlauf.
Seit 2002 hat es dann aber auch der Tierschutz noch als Staatsziel in Artikel 20a geschafft, der nur um drei Worte erweitert werden musste.
Fazit und Anmerkung der GGUltras Redaktion
Der Wille ist da, das Ziel formuliert, aber die Umsetzung ist noch nicht so einfach und entgegengesetzt vieler Meinungen, ist Fakt, dass man Ziele (auch Staatsziele) nicht einklagen, nur anmahnen und unterstützen kann.
Der Unterschied zwischen Staatsziel und Grundrecht (Gesetz ) ist folgender:
Von Grundrechten unterscheiden sich die Staatszielbestimmungen dadurch, dass sie kein subjektives Recht begründen und somit nicht einklagbar sind.
Wo stehen Staatsziele?
Die Verfassungsgrundsätze, auch Staatsziele genannt, sind Grundwertentscheidungen, die das Grundgesetz trifft. Sie stehen in den Artikeln 1, 20 und 20a GG . Durch Artikel 79 III GG („Ewigkeitsklausel”) werden Artikel 1 GG und Artikel 20 GG vor legalen Änderungen geschützt.
Sagen wir so, „Der Weg ist das Ziel“ und egal wie sehr wir es jetzt alle sofort wollen, es dauert so lange wie es dauern muss, um gut und effektiv zu werden und zu bleiben.
Niemanden ist geholfen jetzt alles übers Knie zu brechen und am Ende 100 Schritte zurück machen zu müssen, weil etwas nicht bedacht wurde.
Eins ist aber auch sicher, durch Diskutieren und Debatten passiert nichts, es muss gehandelt werden, wir alle müssen handeln, denn wir alle, nicht nur die Regierung, sind dem Grundgesetz verpflichtet , wenn wir in Deutschland leben.