Grundgesetz – Artikel 11 kurz & knapp
Liebe Grundgesetz Freunde und -Freundinnen,
gerade haben wir am 23.Mai 75 Jahre Grundgesetz gefeiert!
75 Jahre Grundgesetz bedeuten 75 Jahre Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für die Menschen der ehemaligen DDR dauerte es allerdings bis 1990, bis auch für sie dieses Gesetz in Kraft trat und sie davon Gebrauch machen durften. Darum ist es umso wichtiger zu verstehen, warum es das Gesetz der Freiheit geben muss und es nur in ganz wenigen Ausnahmen außer Kraft gesetzt werden darf.
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
außer
2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Hört euch in unserem Podcast “Grundgesetz kurz & knapp” mit Puke und Thomas an, was es damit genau auf sich hat, während ihr diese, eure Freiheit genießt und werdet euch bewusst, dass es nicht immer und nicht auf der ganzen Welt so ist.
Unser Grundgesetz, Artikel 11 ist unser Privileg, für das wir dankbar sein sollten.
Wir wünschen euch noch einen schönen Sonntag, bis in 14 Tagen wieder hier.
Solidarische Grüße
Euer GGUltras Team
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