Grundgesetz – Artikel 13 kurz & knapp
Liebe Grundgesetz-Freund*innen, es ist schon wieder so weit, wir starten die Folge 14 vom Podcast „Grundgesetz kurz & knapp“.
Diesmal wird es etwas einfacher, denn es geht um Artikel 13, der da sagt,
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Heißt, deine Wohnung ist dein Schutzraum vor Fremden!
Was nicht heißt, dass es keine Ausnahmen gibt!
Die sind in Absatz 2 und 3 festgelegt.
Zum Beispiel, Gefahr in Verzug, Verdacht auf schwere Straftaten usw.
Aber das lasst euch von Puke und Thomas im Podcast genauer erklären, also viel Spaß beim Reinhören und lasst die Tür zu, wenn der böse Wolf klopft, aber seid euch nicht zu sicher, wenn ihr was ausgefressen habt.
Viele solidarische Grüße und noch einen entspannten Tag
Euer GGUltras-Team
Übrigens, schaut doch auch mal im GGUltras-Shop
in die Kategorie „Podcast-Merch“, da könnt ihr
„Grundgesetz kurz & knapp“-Fanartikel finden.
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