Grundgesetz- Artikel 17 a kurz & knapp
Liebe Grundgesetz Freund*innen,
das ist doch unglaublich, zack September, Sommer vorbei und auch das Ende unseres Grundgesetz Podcast rückt immer näher. Darum möchten wir euch bitten, auch diese Episode unseres “Grundgesetz kurz & knapp” mit Puke und Thomas in vollen Zügen zu genießen.
Denn sie haben sich viel Mühe gegeben, die Kurve vom “Meckern” (Petition) wieder hin zum “Wehrdienst” zu bekommen.
Es geht nämlich u.a. um Benehmen in Uniform in Artikel 17a, also sozusagen der “Knigge” für Wehrdienstleistende.
Artikel 17a
Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen
(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
Den Artikel 17a könnt Ihr im gesamten auch hier nachlesen:
Grundgesetz Artikel 17a
Also immer schön aufpassen, unser Grundgesetz hat nicht nur Schlupflöcher, sondern auch Ecken und Kanten.
Wir freuen uns auf die nächste Folge und senden Euch bis dahin wie immer solidarische Grüße
Euer GGUltras Team
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