Grundgesetz- Artikel 18 kurz & knapp
Liebe Grundgesetz Freund*innen,
Wir weinen nicht, ihr weint! Oder doch nicht?
Folge 20, das bedeutet in 14 Tagen ist Feierabend, das Licht geht aus in der
Podcast Küche “Grundgesetz kurz & knapp”…aber reden wir besser nicht drüber, kommen wir zu Artikel 18
Artikel 18 - Die "Das geht zu weit"-Klausel** im Wortlaut Absatz 1
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Na, das klingt ja mal kompliziert, aber wir sind sicher, dass Thomas und Puke euch auch diesen Artikel so erklären, dass euch der Kopf noch mehr schwirrt (spaß).
Nun ja, die letzten Folgen waren sicher schwer, wo doch der Abschied naht, aber fangen wir nicht noch mal davon an, hört rein und lernt.
“Auch im Grundgesetz ist nicht alles Gold, was auf den ersten Blick glänzt!”
Es gibt Stolperfallen, Ecken, Winkel und nichts kann man sich so hindrehen, wie man will.
Ein Pech für Menschen, die die Demokratie und das Grundgesetz verhöhnen.
Wir wünschen euch viel Spaß mit dieser Folge und wie immer einen schönen Sonntag, denn “kurz & knapp” gibt es nur an Sonntagen frisch auf den Tisch, wie die Aufbackbrötchen.
Ein vorletztes Mal Tschüss und solidarische Grüße,
sagt euch eure Ghostwriterin Frohlig und das
GGUltras Team
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