Grundgesetz- Artikel 19 kurz & knapp
Liebe Grundgesetz Freund*innen,
es ist soweit, nicht die nächste Folge “Grundgesetz kurz & knapp” mit Artikel 19 ist on Air, nein
die Letzte und wir sitzen hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Der Abschied fällt uns nicht ganz leicht, aber wir empfinden auch Freude über die tolle Zeit im Team und mit euch und sind stolz, das Projekt zu Ende gebracht zu haben, was für uns nur mit diesem tollen Team möglich war.
Jetzt aber schluss mit Mimimiiii, es geht schließlich um wichtige Angelegenheiten
in dieser Folge also um Artikel 19
Artikel 19
1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Kurz! Grundrechte gelten für alle!
Lange Rede, den Rest erklären euch ein letztes Mal,
Puke und Thomas im Podcast, hört einfach mal rein.
An dieser Stelle, sagen wir gemeinsam ein letztes mal tschüss und wünschen euch
eine gute und stabile Zeit.
Viele Solidarische Grüße Euer
GGUltras Team
P.S.: Wir sehen uns natürlich weiter auf X & Co
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