Grundgesetz kurz & knapp – Artikel 2
Endlich ist es soweit, die 2 Wochen sind rum und wir sind bereit für unsere 2. Folge des Podcasts “Grundgesetz kurz & knapp”!
Ihr auch? Dann freut euch, dass sie am 21. Januar wie gewohnt auf folgenden Plattformen für euch abrufbar ist:
In der 2. Folge geht es um Artikel 2 des Grundgesetzes und seine Bedeutung.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns, wenn ihr unser Projekt durch Reichweite und wenn ihr könnt auch Spenden unterstützt. Danke.
Euer GGUltras-Team
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