
Internationaler Kindertag: Kinderrechte im Grundgesetz
Heute am 1. Juni ist der Internationale Kindertag. Davon werden in Deutschland sogar gleich zwei gefeiert, der zweite ist der Weltkindertag am 20. September. Die beiden Tage haben kaum unterschiedliche Bedeutungen und gelten neben dem “simplen” Feiern von Kindern und Familien vor allem auch als politische Kampftage für Kinderrechte.
Dieser politische Kampf ist auch in Deutschland immer noch sehr wichtig, denn häusliche Gewalt auch gegen Kinder steht in vielen Haushalten immer noch an der Tagesordnung. Ein politischer Weg, der für Kinderrechte gegangen werden soll ist ihre Verankerung im Grundgesetz. In einem ersten Versuch 2021 sollte Artikel 6 Absatz 2 erweitert werden, um explizit das Kindeswohl und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu schützen. Die Bundesregierung hoffte, dadurch Kinder in Deutschland besser zu schützen und die Eigenständigkeit von Kindern mehr ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken. Außerdem sollte das Recht auf gewaltfreie Erziehung gestärkt werden. Der genaue vorgeschlagene zusätzliche Gesetzestext lautet:
“Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.”
Auch die neue Regierung hat die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel festgehalten, aber noch gibt es keine konkreten Pläne zur Umsetzung.
Rechte Parteien und Kinder
Natürlich sind vor allem rechte Stimmen gegen diese Gesetzesänderung. Die AfD zeigte sich bereits 2019 besorgt über eine eventuelle Einschränkung der Elternrechte und war der Meinung, das Grundgesetz schütze Kinder bereits ausreichend, da sie bereits Grundrechte hätten.
Auch 2021, als CDU und SPD sich auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einigten echauffierte sich der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion in einem Artikel darüber. Auch er hat Angst, dass der Staat damit die Kindeserziehung übernehmen will und den Eltern Freiräume nimmt. Diese Sorgen waren absolut unberechtigt, denn vor allem der damalige Gesetzesentwurf war schwächer als die EU-Grundrechte-Charta, an die sich Deutschland ja ohnehin halten muss.
Die NPD äußert sich öffentlich nicht direkt dazu, wir können aber aus anderen Aussagen der NPD zu Familie und Kindern darauf schließen, dass sie ähnliche Ansichten hat wie die AfD. So hält die NPD ebenso wie die AfD an traditionellen Familienbildern fest und möchte alles daran setzen, dass Kinder nicht bei alleinerziehenden Elternteilen aufwachsen. Daraus schließen wir, dass der NPD nicht viel am Kindeswohl liegt, denn es gibt wohl kaum schlimmeres für ein Kind, als in einem Haushalt aufzuwachsen, in dem sich seine Eltern andauernd streiten oder sogar gewalttätig werden und es nichts dagegen tun kann.
Die wahre Bedeutung der Änderungen
Wir haben jetzt viel über die Sorgen und populistischen Behauptungen von Nazis geschrieben, aber was genau bedeutet die Änderung jetzt tatsächlich für Kinder und Familien? Ändert sich überhaupt etwas für uns oder ist die Gesetzesänderung ein rein symbolischer Akt? Tatsächlich ändert sich erst einmal nichts. Wie bei den meisten momentan debattierten Grundgesetzänderungen ist das Gesetz bereits an anderer Stelle im Recht verankert und die Übernahme ins Grundgesetz ist eher eine Art Anerkennung der Wichtigkeit dieses Gesetzes. Im Falle der Kinderrechte sind das die UN-Kinderrechtskonvention und Teile des BGB, die unter anderem das Recht auf gewaltfreie Erziehung enthalten. Trotzdem hat die Verankerung im Grundgesetz einen sehr hohen Wert, denn das Grundgesetz ist nicht nur irgendein anderes Gesetzbuch, sondern unsere deutsche Verfassung. Damit positioniert sich Deutschland klar auf der Seite der Kinderrechte und erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern an. Die Änderung soll außerdem dazu führen, dass der Wille von Kindern mehr in zukünftigen Gesetzgebungen berücksichtigt wird.
Wir sehen also, dass sich für einzelne Kinder und Familien kaum etwas ändern wird und unsere Bundesregierung nur verspricht, Kinder mehr in ihren Entscheidungen zu beachten. Die AfD hält sich also nur wieder an ihre übliche Taktik der Angstmache vor komplett harmlosen Dingen, um Wähler*innen zu generieren.
Wir als GGUltras finden, dass das Grundgesetz dringend modernisiert werden muss und blicken der Änderung freudig und hoffnungsvoll entgegen. Die momentane junge Generation fühlt sich zurecht viel zu oft nicht von der Politik gehört und vielleicht passiert hier ein Schritt in die richtige Richtung.
Wir wünschen allen Kindern einen schönen internationalen Kindertag mit den Menschen, die ihnen wichtig sind und falls ihr selbst zu diesen Menschen gehört denkt daran, neben dem politischen Kampf auch mal wieder einen schönen Frühlingsausflug mit euren Kindern zu unternehmen!
Quellen
swp, bmfsfj.de, Grundgesetz, AfD, NPD, Deutschlandfunk, anwalt.org
Autor*in

Anna Schwerdtel
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